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KRITIS-Dachgesetz

 


Physische Sicherheit als gesetzliche Pflicht für Kritische Infrastrukturen

Am 29. Januar 2026 hat der Bundestag das KRITIS-Dachgesetz (KRITISDachG) verabschiedet. Damit gelten erstmals in Deutschland einheitliche, sektorenübergreifende Mindeststandards für die physische Sicherheit kritischer Infrastrukturen. Die Betreiber müssen ihre Anlagen bis zum 17. Juli 2026 den neuen Anforderungen entsprechend absichern, dokumentieren und nachweisen.

Wo der IT-Schutz nach NIS2 endet, beginnt die physische Resilienz: Perimeter, Zutritt, Gebäudehülle, Türen, Fenster und Fassaden. Genau in diesen Bereichen unterstützen wir Betreiber, Planer und Generalunternehmer mit der Expertise eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für Gebäudesicherheit.

 

 

 

Worum es beim KRITIS-Dachgesetz geht

• Bundesgesetz zur Stärkung der physischen Resilienz kritischer Infrastrukturen

• Umsetzung der EU-CER-Richtlinie (Critical Entities Resilience)

• Ergänzt NIS2 um den physischen Schutz von Anlagen

• Ziel: Versorgungssicherheit gegen Sabotage, Terrorismus, Naturereignisse und menschliches Versagen

 

Wer ist betroffen?

 

 

Das KRITIS-Dachgesetz gilt für Betreiber in zehn Sektoren, deren Ausfall erhebliche Folgen für das Gemeinwesen hätte. Welche Unternehmen konkret als Betreiber kritischer Anlagen gelten, ist in der BSI-KRITIS-Verordnung über sektorenspezifische Schwellenwerte geregelt.

Zu den betroffenen Sektoren gehören unter anderem:

  • Energie (Strom, Gas, Mineralöl, Fernwärme)
  • Wasser und Abwasser
  • Ernährung
  • Informationstechnik und Telekommunikation
  • Gesundheit
  • Finanz- und Versicherungswesen
  • Transport und Verkehr
  • Siedlungsabfallentsorgung
  • Staat und Verwaltung
  • Weltraum

Auch wenn das eigene Unternehmen nicht selbst Betreiber im Sinne der Verordnung ist: Wer für betroffene Auftraggeber plant, baut oder liefert, muss die neuen Anforderungen kennen.

 

 

Die wichtigsten Fristen im Überblick

 

29. Januar 2026

Verabschiedung des KRITIS-Dachgesetzes durch den Bundestag

Inkrafttreten

Gesetz offiziell in Kraft 

17. Juli 2026

Stichtag für Betreiber: gesetzlich geforderte Schutzmaßnahmen müssen vollständig umgesetzt sein (gesonderte Übergangsfristen möglich)

Alle 4 Jahre

Aktualisierte Resilienzpläne vorlegen

 

Die Einhaltung der Mindeststandards überwacht das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) in Zusammenarbeit mit den fachlichen Aufsichtsbehörden. Das BBK ist befugt, Räumlichkeiten zu betreten, Unterlagen einzusehen und die Beseitigung von Mängeln anzuordnen.

 

Zentrale Betreiberpflichten

Betreiber müssen sich registrieren und nachweisen, dass ihre Schutzmaßnahmen den gesetzlichen Mindeststandards entsprechen. Das Gesetz schreibt dabei keine starre Liste vor, sondern verfolgt einen risikobasierten Ansatz: Es kommt nicht darauf an, welche Schutzmaßnahmen konkret ergriffen werden, sondern dass sie angemessen sind. Die Maßnahmen müssen dem individuellen Gefährdungsprofil der jeweiligen Anlage angemessen sein.

Was Betreiber konkret leisten müssen:

  • Risikoanalysen für physische Gefährdungen erstellen
  • Angemessene Schutzmaßnahmen umsetzen (bauliche und technische Systeme)
  • Maßnahmen dokumentieren und regelmäßig überprüfen
  • Erhebliche Störungen melden – inklusive einer 24/7-Kontaktstelle
  • Krisen- und Notfallmanagement aufbauen (BCM – Business Continuity Management)
  • Alle vier Jahre aktualisierte Resilienzpläne vorlegen

Als Nachweise gelten unter anderem anerkannte Zertifizierungen – etwa ISO 22301 für Business Continuity oder spezifische VdS-Normen für sicherheitstechnische Einrichtungen.

 

 

Wo Alexander Dupp & Kollegen unterstützen

 

Das KRITIS-Dachgesetz verlangt von Betreibern die physische Härtung ihrer Anlagen. Im Mittelpunkt stehen Perimeterschutz, Zutrittskontrolle und der Schutz der Gebäudehülle – also Bereiche, in denen Fenster, Türen, Fassaden, Tore und Rollläden eine zentrale Rolle spielen.

Genau hier setzt unsere Expertise an. Als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Gebäudesicherheit beurteilt Alexander Dupp seit über zwanzig Jahren Konstruktion, Planung, Produktion und Montage von Bauteilen, die für die physische Sicherheit von Gebäuden entscheidend sind. Im Kontext kritischer Infrastrukturen sehen wir folgende Ansatzpunkte:

Bei der Neuplanung von KRITIS-Objekten
  • Fachliche Begleitung in der Planungsphase neuer Anlagen, Anbauten oder Sanierungen, die unter das KRITIS-Dachgesetz fallen
  • Beurteilung, ob geplante Bauteile (Fenster, Türen, Tore, Fassadenkomponenten) den vorgesehenen Schutzanforderungen genügen
  • Abstimmung mit dem im Projekt geplanten Sicherheitskonzept und den vorgesehenen Schutzzonen
 

 

Als Fachplaner in der Ausführungsplanung
  • Übernahme der Fachplanung für sicherheitsrelevante Bauteile der Gebäudehülle – Fenster, Türen, Tore, Fassaden, Perimetereinrichtungen
  • Erarbeitung ausführungsreifer Zeichnungen, Detailplanungen und Konstruktionsvorgaben (HOAI-Leistungsphase 5)
  • Schnittstellenkoordination zwischen Objektplanung, weiteren Fachplanern und ausführenden Unternehmen
  • Entlastung des Entwurfsverfassers von der Schnittstellenverantwortung gemäß Landesbauordnung
Bei Einzelabnahmen sicherheitsrelevanter Bauteile
  • Prüfung der eingebauten Komponenten auf Übereinstimmung mit Ausschreibung, Norm und Schutzziel
  • Dokumentation der Abnahme als Grundlage für den behördlich geforderten Nachweis
  • Fachliche Stellungnahmen zu sicherheitstechnischen Fragestellungen
Bei der Bestandsbewertung
  • Begutachtung vorhandener Anlagen im Hinblick auf die Schutzanforderungen des KRITIS-Dachgesetzes
  • Identifikation von Schwachstellen an der Gebäudehülle, in Perimeterschutz und Zutrittssituationen
  • Empfehlungen für nachvollziehbare, wirtschaftlich angemessene Verbesserungsmaßnahmen

 

 

 

 

Wir sind Sachverständige für Gebäudesicherheit mit Schwerpunkt Fenster, Türen, Tore, Rollläden und Fassaden.

Wir ersetzen weder den KRITIS-Beauftragten noch das ganzheitliche Resilienzmanagement des Betreibers.

Wir liefern aber genau die fachliche Substanz, die im Bereich der physischen Härtung und Gebäudehülle gefordert ist – fundiert, gerichtsfest und unabhängig.

Hinweis zur Rollentrennung: In einem konkreten Projekt können wir als Fachplaner mitwirken oder als unabhängiger Sachverständiger begutachten – beides gleichzeitig für dasselbe Bauteil ist nicht möglich. Welche Rolle wir übernehmen, klären wir mit Ihnen zu Beginn eindeutig.

 

Was wir leisten – und was nicht

 

 

 

 

 

Physische Härtung – die relevanten Schutzbereiche

In Verbindung mit der EU-CER-Richtlinie konkretisiert das KRITIS-Dachgesetz mehrere Maßnahmenbereiche, in denen Bauteile der Gebäudehülle und des Perimeters eine zentrale Rolle spielen.

Perimeterschutz

  • Zäune, Mauern, Schranken und Poller – insbesondere gegen das Anfahren mit Fahrzeugen
  • Detektion von Eindringversuchen (es genügt nicht, nur Mauern zu bauen – Vorfälle müssen erkannt werden)
  • Schutz gegen Drohnen und Sabotageversuche

Zutrittskontrolle

  • Mehrstufige Sicherheitszonen mit biometrischen Systemen, Chipkarten oder Sicherheitsschleusen
  • Identitätsprüfung und Besuchermanagement
  • Besonderer Schutz sensibler Bereiche wie Leitstellen

Gebäudeschutz

  • Verstärkte Türen, Fenster und Wände nach definierten Widerstandsklassen
  • Brandschutz und Löschtechnik
  • Schutz vor Manipulation und physischer Zerstörung

Überwachung

  • Videoüberwachung (CCTV) mit intelligenter Analyse
  • Einbruchmeldeanlagen
  • Integrierte Detektions- und Alarmierungssysteme

Naturgefahrenvorsorge und technische Resilienz

  • Bauliche Vorsorge gegen Hochwasser, Sturm, Hitze und Erdbeben
  • Redundanzen für Strom, Kühlung und Kommunikation
  • Ausfallsichere Betriebsprozesse

 

 

Was passiert bei Nichteinhaltung?

 

Die Nichteinhaltung des KRITIS-Dachgesetzes kann erhebliche Folgen haben:

  • empfindliche Bußgelder
  • Betriebsverbote bzw. Entzug der Betriebsgenehmigung
  • behördlich angeordnete Nachweise und Kontrollen
  • wirtschaftliche und reputative Schäden

Betreiber sollten daher frühzeitig prüfen, ob die geplanten und eingebauten Bauteile ihrer Anlagen den Anforderungen tatsächlich genügen – und ihre Maßnahmen sauber dokumentieren.

 

Hier gelangen Sie zum weiterführenden Fachartikel: Das KRITIS-Dachgesetz: Was Betreiber jetzt wissen müssen

 

 

 

Sie planen ein KRITIS-relevantes Bauvorhaben?

 

Wir prüfen, beurteilen und begleiten Sie – fachlich fundiert, unabhängig und gerichtsfest.

Sprechen Sie uns an, wenn Sie bei Neuplanungen, Einzelabnahmen oder Bestandsbewertungen die Unterstützung eines erfahrenen Sachverständigen benötigen.

Telefon: 0 64 85 / 18 03 31          E-Mail: info@alexanderdupp.de

 

 

Fragen?


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