Physische Sicherheit wird zur gesetzlichen Pflicht – wir sichern Ihre Gebäudehülle ab
Am 29. Januar 2026 hat der Bundestag das KRITIS-Dachgesetz (KRITISDachG) verabschiedet. Damit gelten erstmals in Deutschland einheitliche, sektorenübergreifende Mindeststandards für die physische Sicherheit kritischer Infrastrukturen. Die Betreiber müssen ihre Anlagen bis zum 17. Juli 2026 den neuen Anforderungen entsprechend absichern, dokumentieren und nachweisen.
Wo der IT-Schutz nach NIS2 endet, beginnt die physische Resilienz: Perimeter, Zutritt, Gebäudehülle, Türen, Fenster und Fassaden. Genau in diesen Bereichen unterstützen wir Betreiber, Planer und Generalunternehmer mit der Expertise eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für Gebäudesicherheit.
Worum es beim KRITIS-Dachgesetz geht
• Bundesgesetz zur Stärkung der physischen Resilienz kritischer Infrastrukturen
• Umsetzung der EU-CER-Richtlinie (Critical Entities Resilience)
• Ergänzt NIS2 um den physischen Schutz von Anlagen
• Ziel: Versorgungssicherheit gegen Sabotage, Terrorismus, Naturereignisse und menschliches Versagen
Das KRITIS-Dachgesetz gilt für Betreiber in zehn Sektoren, deren Ausfall erhebliche Folgen für das Gemeinwesen hätte. Welche Unternehmen konkret als Betreiber kritischer Anlagen gelten, ist in der BSI-KRITIS-Verordnung über sektorenspezifische Schwellenwerte geregelt.
Zu den betroffenen Sektoren gehören unter anderem:
Auch wenn das eigene Unternehmen nicht selbst Betreiber im Sinne der Verordnung ist: Wer für betroffene Auftraggeber plant, baut oder liefert, muss die neuen Anforderungen kennen.
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29. Januar 2026 |
Verabschiedung des KRITIS-Dachgesetzes durch den Bundestag |
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Inkrafttreten |
Gesetz offiziell in Kraft |
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17. Juli 2026 |
Stichtag für Betreiber: gesetzlich geforderte Schutzmaßnahmen müssen vollständig umgesetzt sein (gesonderte Übergangsfristen möglich) |
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Alle 4 Jahre |
Aktualisierte Resilienzpläne vorlegen |
Die Einhaltung der Mindeststandards überwacht das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) in Zusammenarbeit mit den fachlichen Aufsichtsbehörden. Das BBK ist befugt, Räumlichkeiten zu betreten, Unterlagen einzusehen und die Beseitigung von Mängeln anzuordnen.
Betreiber müssen sich registrieren und nachweisen, dass ihre Schutzmaßnahmen den gesetzlichen Mindeststandards entsprechen. Das Gesetz schreibt dabei keine starre Liste vor, sondern verfolgt einen risikobasierten Ansatz: Es kommt nicht darauf an, welche Schutzmaßnahmen konkret ergriffen werden, sondern dass sie angemessen sind. Die Maßnahmen müssen dem individuellen Gefährdungsprofil der jeweiligen Anlage angemessen sein.
Was Betreiber konkret leisten müssen:
Als Nachweise gelten unter anderem anerkannte Zertifizierungen – etwa ISO 22301 für Business Continuity oder spezifische VdS-Normen für sicherheitstechnische Einrichtungen.
Das KRITIS-Dachgesetz verlangt von Betreibern die physische Härtung ihrer Anlagen. Im Mittelpunkt stehen Perimeterschutz, Zutrittskontrolle und der Schutz der Gebäudehülle – also Bereiche, in denen Fenster, Türen, Fassaden, Tore und Rollläden eine zentrale Rolle spielen.
Genau hier setzt unsere Expertise an. Als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Gebäudesicherheit beurteilt Alexander Dupp seit über zwanzig Jahren Konstruktion, Planung, Produktion und Montage von Bauteilen, die für die physische Sicherheit von Gebäuden entscheidend sind. Im Kontext kritischer Infrastrukturen sehen wir folgende Ansatzpunkte:
Wir sind Sachverständige für Gebäudesicherheit mit Schwerpunkt Fenster, Türen, Tore, Rollläden und Fassaden.
Wir ersetzen weder den KRITIS-Beauftragten noch das ganzheitliche Resilienzmanagement des Betreibers.
Wir liefern aber genau die fachliche Substanz, die im Bereich der physischen Härtung und Gebäudehülle gefordert ist – fundiert, gerichtsfest und unabhängig.
Hinweis zur Rollentrennung: In einem konkreten Projekt können wir als Fachplaner mitwirken oder als unabhängiger Sachverständiger begutachten – beides gleichzeitig für dasselbe Bauteil ist nicht möglich. Welche Rolle wir übernehmen, klären wir mit Ihnen zu Beginn eindeutig.
In Verbindung mit der EU-CER-Richtlinie konkretisiert das KRITIS-Dachgesetz mehrere Maßnahmenbereiche, in denen Bauteile der Gebäudehülle und des Perimeters eine zentrale Rolle spielen.
Perimeterschutz
Zutrittskontrolle
Gebäudeschutz
Überwachung
Naturgefahrenvorsorge und technische Resilienz
Die Nichteinhaltung des KRITIS-Dachgesetzes kann erhebliche Folgen haben:
Betreiber sollten daher frühzeitig prüfen, ob die geplanten und eingebauten Bauteile ihrer Anlagen den Anforderungen tatsächlich genügen – und ihre Maßnahmen sauber dokumentieren.
Hier gelangen Sie zum weiterführenden Fachartikel: Das KRITIS-Dachgesetz: Was Betreiber jetzt wissen müssen